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Photovoltaik Versicherung

Muss ich für meine Photovoltaik-Anlage eine Versicherung abschließen?

Wie sichere ich meine Photovoltaik-Anlage richtig ab? Diese Frage haben sich sicher die meisten Photovoltaik-Besitzer bzw. Photovoltaik-Interessenten schon gestellt. Versicherungen rund um das Thema Haus, Schäden, usw. gibt es viele. Doch welche Versicherung deckt welchen Schaden ab?

Wohngebäude-Versicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt die Substanz jeder Immobilie, belanglos ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt. Abgesichert werden dadurch Schäden, welche durch folgende Punkte verursacht wurden:

  • Sturm, Hagel, Blitzschlag
  • Rohrbruch und Nässeschäden (Wasser)
  • Brand, Implosion, Explosion

Schäden wie Überspannung oder Diebstahl werden jedoch häufig nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt!

Die Anlage kann wie z. B. ein Anbau einer Garage gesehen werden, da die Anlage ein fester Bestandteil des Objekts ist. Da sich der Wert der Immobilie durch die Erweiterung einer Photovoltaikanlage aber erhöht, muss dies auf jeden Fall der Versicherung mitgeteilt werden.

Hauseigentümer sind in den meisten Fällen nicht mehr verpflichtet eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Wird jedoch für den Erwerb bzw. Bau eine Finanzierung benötigt, so verpflichtet einen die Bank, diese Art von Versicherung abzuschließen, da Kredite durch eine Grundschuld an der Immobilie abgesichert werden.

Haftpflicht-Versicherung

Zusätzlich kann eine Photovoltaikanlage nicht nur Schaden am Haus selbst, sondern auch an Dritten verursachen. Beispielsweise könnte sich ein Modul aus der Halterung lösen und vom Dach rutschen. Da in der Regel Personenschäden im Gegensatz zu Sachschäden unkalkulierbar sind, ist es daher wirklich ratsam, die Solaranlage auch mit in die Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Auch hier sollte abgeklärt werden, welche Art von Schäden in der Versicherung inkludiert sind!

Allgefahren-Versicherung

Wie es der Begriff an sich schon sagt, bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle Schäden. In diesem Fall deckt diese Versicherung alle Schäden, die an der Photovoltaikanlage selbst entstehen. Auch Ertragsausfall bzw. Betriebsunterbrechung ist im Normalfall abgedeckt. Es sei denn, bestimmte Bedingungen werden explizit ausgeschlossen.

Separate Photovoltaik-Versicherung

Ob eine separate Photovoltaik-Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden soll muss jeder selbst entscheiden. Meist ist diese mit höheren Beitragskosten verbunden, deckt natürlich aber mehrere Schäden ab. Nimmt man mehrere Photovoltaik-Versicherungen unter die Lupe, so erkennt man auch hier schnell, dass die Leistungen variieren und diese auch oft angepasst werden können. Daher ist es immer ganz wichtig darauf zu achten, welche Schäden die jeweiligen Versicherungen abdecken. Ein wichtiger Unterschied ist, dass diese meist nicht nur die Anlage selbst, sondern auch Bestandteile wie Wechselrichter, Zähler, Montagesystem, usw. also oft auch weitere kleinere elektronische Bauteile mitabdecken.

Fazit

Eine Versicherungspflicht für Photovoltaik-Anlagen gibt es nicht. Für den Fall der Fälle ist es jedoch ratsam, die PV-Anlage zumindest in die Haftpflichtversicherung mitaufzunehmen. Auch die Aufnahme der Anlage in die Wohngebäudeversicherung ist sicher nicht verkehrt!

Ob sich eine eigene Versicherung für die Photovoltaikanlage rentiert, muss jeder selbst entscheiden. Wird das PV-System in bestehende Versicherungen mitaufgenommen, besteht schon mal für einen Großteil Schutz!

Tipp: Wussten Sie, dass in unserem „Komfort Sorglos Service“-Paket die ersten zwei Jahre alle Schäden die durch und an der PV-Anlage mit der „All Risk“-Versicherung abgedeckt sind? So ist die Aufnahme der Photovoltaikanlage in bestehende Versicherungen erst nach Ablauf der „All Risk“-Versicherung notwendig.

Dieser Beitrag wurde verfasst von: Tatjana Rahman