Nicht nur Strom ist in den letzten Monaten teurer geworden, sondern auch alle fossilen Kraftstoffe (>>Erdöl für Ölheizungen), welche die Mehrheit der deutschen täglich zur Energieerzeugung und zum Transport benötigt. Da früher Öl bzw. Gas als Rohstoff sehr günstig war, war es nicht notwendig, das effizienteste Heizsystem zur Wärmeerzeugung im Eigentum einzubauen. Mittlerweile haben die meisten erkannt, wie sehr das Erdöl dem Klima schadet, wenn es verbrannt wird. Seit Jahren werden Hauseigentümer vom Staat mit Förderungen animiert, direkt beim Neubau auf eine Ölheizung zu verzichten oder das veraltete System in bestehenden Gebäuden zu ersetzen. Viele haben diese Chance nicht genutzt. Jedoch hat sich das Interesse an einem Austausch aufgrund der rasant angestiegenen Ölpreise schlagartig geändert!
Jedes 2. Heizsystem in Deutschland ist veraltet!
Traurig, aber wahr! 53 Prozent aller installierten Heizsysteme in Deutschland sind entweder technisch veraltet oder energetisch ineffizient! Gerade einmal 21 Prozent sind auf dem aktuellen Stand der Technik! (Quelle: BDH – Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie & ZIV – Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks) Doch was bedeutet „veraltet“? Bei einem Heizsystem spricht man von einer Betriebszeit von 20 Jahren. Damit ist nicht gemeint, dass nach 20 Jahren das Heizsystem nicht mehr funktioniert. Denn wie vielen bekannt ist, funktioniert dieses meist einige Jahre länger. Doch es gibt einige andere Faktoren, welche für die Erneuerung des Heizsystems sprechen. Hierbei ist vor allem die Rede von Heizsystemen, welche einen zu hohen Ausstoß von Emissionen verursachen oder im Gegensatz zu modernen Geräten zu viel Energie benötigen, um dieselbe Menge an Wärme zu produzieren.
Wie alt „darf“ ein Heizsystem (v. a. Ölheizung) sein?
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) geht es vor allem um darum, wie Gebäude in Bezug auf die Energieeffizienz auszusehen haben bzw. wie diese umgerüstet werden müssen. Darunter fällt auch die sogenannte Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen, welche aber vor allem Standkessel und Konstanttemperaturkessel betrifft, d. h. wenn sie noch keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik haben. Hierbei gilt: Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Alle die danach aufgestellt oder in Betrieb genommen worden sind, müssen nach genau 30 Jahren ausgetauscht werden.
Ausnahme: Ist man Hauseigentümer und vor dem 1. Februar 2002 in dieses Haus eingezogen ist (darf max. in zwei Wohneinheiten unterteilt sein), ist man von der Austauschpflicht ausgenommen!
Ist der Einbau einer Ölheizung verboten?
Aktuell ist der Einbau von Ölheizungen noch erlaubt, jedoch wird dies in Neubauten kaum noch umgesetzt. Erst ab 2026 ist es nicht mehr erlaubt, eine Ölheizung als alleinigen Wärmeerzeuger einzubauen. Möglich ist diese z. B. in Kombination mit einer Solarthermieanlage, welche das Brauchwasser erwärmen soll.
Warum es sinnvoll ist, die Ölheizung jetzt auszutauschen!
Die Bundesregierung will bis 2030 ihr Klimaziele einhalten. Demnach gibt es zwei realistische Wege, um diese zu erreichen. Entweder wird der Kauf/der Betrieb eines nachhaltigen Systems finanziell belohnt (Förderung) oder man gestaltet den Kauf bzw. Betrieb eines fossilen Systems so unattraktiv, dass es sich für Hausbesitzer rentabel erweist, in erneuerbare Systeme zu investieren. Aktuell geschieht beides. Fossile Brennstoffe werden mit der CO2-Steuer extra besteuert und Förderungen für den Austausch von Öl- und Gasheizungen bzw. für den Neubau (inkl. Verwendung von nachhaltigen Systemen) gibt es auch! Wer weiß, wie lange es diese Förderung noch gibt und eines steht fest, wirklich billiger wird fossiler Brennstoff nicht mehr – jedenfalls nicht auf Dauer (ausgenommen sind hier kurze Preissenkungen)!
Fazit
Auch wenn das Heizsystem noch nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, ist es aufgrund der Betriebskosten und der Umwelt zuliebe sinnvoll, das mit fossilem Brennstoff betriebenen Heizsystem auszutauschen! Ist dies aus verschiedensten Gründen nicht möglich, kann man das bestehende System zu erweitern, damit die Ölheizung nicht mehr die komplette Wärme erzeugt. Hier ist z. B. die Warmwasseraufbereitung gemeint, wo Brauch- und oder Heizungswasser mit kleinen Wärmepumpen, Heizstäben oder Solarthermie aufbereitet wird. Und auch wenn die die Bundesregierung aktuell die CO2-Preiserhöhung gestoppt hat, damit Energie leistbar bleibt, ist dies nur vorrübergehend bis voraussichtlich zum Jahr 2026.
Dieser Beitrag wurde verfasst von: Tatjana Rahman