EEG Autark GmbH

Osterpaket

Was hat die Bundesregierung nun im Osterpaket beschlossen?

Eine Investition in ein eigenes Photovoltaik-System ist bekanntlich nicht kostengünstig. Aufgrund der steigenden Energiepreise gilt dies aber aktuell als eine Sicherheit, sich größtenteils vor weiter steigenden Energiepreisen abzusichern und sich somit vor allem selbst mit nachhaltigem Photovoltaik-Grünstrom zu versorgen. Trotzdem erwarten sich viele Eigenheimbesitzer von der deutschen Regierung, dass ihr Mitwirken (Beitrag zur Energiewende) mit einer Förderung z. B. mit dem EEG- Osterpaket unterstützt und anerkannt wird.

Pläne unserer Regierung in Bezug auf das Osterpaket

Denn wie wir bereits wissen, hat sich die Ampel-Koalition sehr sportliche Ziele nicht nur für den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern auch für den gesamten Energieverbrauch (80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030) gesteckt. Dabei hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am Anfang dieses Jahres angekündigt, dass noch vor Ostern das sogenannte EEG-Osterpaket kommen wird, indem vor allem die Ziele für Solarstrom, aber generell der Ausbau für nachhaltige Energiesysteme beschleunigt werden sollen. Er selbst nannte es u. a. auch als „Photovoltaik-Booster“! Anfang April wurden nun die Entscheidungen veröffentlicht und nicht viele sind davon begeistert! Trotzdem betont Habeck die Dringlichkeit, da aufgrund der aktuellen Situation mit dem Russlandkrieg es umso notwendiger sei, in Bezug auf die Energieversorgung unabhängiger zu sein, aber auch von fossilen Energieträgern wegzukommen!

Was steht nun im neuen Gesetzesentwurf des Osterpakets?

Einen wichtigen Punkt stellt, wie schon erwähnt, der Ausbau von Solarstrom dar! Hierbei wird es vor allem in der Immobilienbranche interessant, denn bis zum Jahr 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen auf 215 Gigawatt wachsen (im Koalitionsvertrag waren es noch 200 GW; aktuell sind es 59 Gigawatt). Dabei soll der Ausbau zur Hälfte auf Dach- sowie Freiflächen verteilt werden. Und deshalb hatte man bei genannten Zielen auf neue Förderungen gehofft – eher vergebens.

Erhöhung der Einspeisevergütung

Denn die Vergütung soll nur für bestimmte Anlagen um einiges attraktiver werden. Die Rede ist hier von Photovoltaik-Anlagen, wo der Solarstrom zur Gänze ins öffentliche Netz eingespeist wird. Geplant sind bis zu 13,8 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Dachanlagen, die für den Eigenverbrauch gedacht sind, werden weniger gefördert. Was dies nun bedeutet – ist nun eher unklar.

Aussetzung der Degression

Denn eine weitere Regelung besagt, dass die Degression der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung bis Anfang 2024 aussetzt und danach auf eine halbjährliche Degression umgestellt wird. Dies bedeutet, dass die Einspeisevergütung nicht so rasant sinkt, wie an installierter Leistung dazu kommt. Was aber aktuell schon so ist – quasi eine Verlängerung dieser Regelung.

Ab wann sind die Maßnahmen aus dem Osterpaket gültig?

Die Neuerungen werden nun im Bundestag beraten und sollen noch im Juli dieses Jahres in Kraft treten. Vor allem aber forderte die FDP einige Nachbesserungen. Denn manche sind der Meinung, dass die gesetzten Ziele nicht realistisch sind – nicht mit diesen Maßnahmen. Daher ist zu erwarten, dass es noch einige Änderungen geben wird.

Fazit

Fest steht, dass die ersehnte Förderung für Photovoltaik-Besitzer, welche den Strom auch selbst verwenden wollen, vorerst ausbleibt und es ist auch verständlich, wenn sehr viele darüber enttäuscht sind! Denn solange die Strompreise zu den aktuellen Preisen angeboten werden und der Energiemarkt so labil wie die letzten Monate bleibt, werden sich kaum durchschnittliche Hausbesitzer für Aufdachanlagen begeistern lassen, die zur Volleinspeisung des Solarstroms dienen. Und grundsätzlich gibt es ja schon eine gute Förderung, hierbei ist die Rede von der Mehrwertsteuerrückerstattung! Mehr dazu hier!

Auch wir finden, dass Deutschland unabhängiger in Bezug auf die Energieversorgung werden muss und dies entspricht auch unserem Motto. Daher ist es nur ratsam für sich zu prüfen, ob bzw. ab wann eine Photovoltaik-Anlage Sinn macht!

Dieser Beitrag wurde verfasst von: Tatjana Rahman